Wie wirken sich die Entscheidungen zum Bundeshaushalt 2024 auf die BeSte Stadtwerke aus?

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2024 formuliert, die auch Folgen für die BeSte Stadtwerke GmbH als lokalen Energieversorger haben.

Strom:

Die Zuschüsse für die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber werden gestrichen, so dass diese nun neue Netzentgelte kalkulieren und veröffentlichen. Daran anschließend haben nun auch die Verteilnetzbetreiber (lokale Netzbetreiber wie die WWN, EAM oder Stadtwerke Warburg) bis zum 01.01.2024 die Möglichkeit, ihre Netzentgelte anzupassen und diese zu veröffentlichen. Wenn dies erfolgt ist, können auch die Stromanbieter ihre Preise anpassen und dies an die Kundinnen und Kunden weitergeben.

Was dies für BeSte Stadtwerke bedeutet, erläutert BeSte-Geschäftsführer Michael Starp: „Bei unseren Laufzeitverträgen sind Steuern und Abgaben variable Preisbestandteile, deren Steigungen und Senkungen (z. B. nach dem Wegfall der EEG-Umlage) wir immer direkt weitergeben. Die Netznutzung ist solch ein variabler Bestandteil. Wir werden die Erhöhung der Netzentgelte, deren Größe wir heute noch nicht kennen, daher weitergeben. Dies bedeutet leider, dass sich der Gesamtpreis noch einmal nach oben verändern wird. Die Kundinnen und Kunden informieren wir voraussichtlich über unsere Preisinformation auf der Jahresverbrauchsabrechnung für 2023, die im Januar 2024 zugestellt wird. Bei unseren Grundversorgungstarifen sind die Netzentgelte im Gesamtpreis integriert, so dass hier zum jetzigen Zeitpunkt keine Anpassung erfolgt.“

Erdgas:

Der Bereich Erdgas ist von zwei Punkten betroffen – der CO2-Umlage und die Mehrwertsteueranpassung.

Aktuell ist die Mehrwertsteuer bei Gas und Wärme von 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert. Ein Gesetz zur Wiederanhebung auf 19 Prozent zum 01.03.2024 befindet sich im Beschlussverfahren. Sollte es nicht beschlossen werden, gilt die bisherige Rechtslage, wonach die Ermäßigung bis zum 31.03.2024 weiterläuft. Der CO2-Preis, der im Brennstoffemissionshandelsgesetz festgelegt wird, steigt für das Jahr 2024 von 35 auf 45 Euro pro Tonne CO2 und für 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne.

„Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet die Erhöhung des CO2-Preises leider ebenfalls einen leichten Preisanstieg. Aufgrund unserer Preissystematik in den Verträgen geben wir die Erhöhung ebenfalls 1:1 weiter. Die Preise der Grundversorgung sind zum jetzigen Stand nicht betroffen“, erläutert Michael Starp und weist darauf hin, dass bei der Mehrwertsteuer der jeweils gültige Satz angewendet wird.

Kundenservice

Aktuell gibt es viele energiewirtschaftliche Themen, wie zum Beispiel unsere Preisanpassung, die Energiepreisbremsen oder die Zählerstandsmitteilungen, die zu einem erhöhten Nachfrageaufkommen der Kundinnen und Kunden führen. Dies führt leider zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, die Anfragen schnellstmöglich zu beantworten.