Hinweis zur Öffnung der Kundencenter

Im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen möchten wir noch einmal auf die Öffnungszeiten und Hygienevorgaben in unseren Kundencentern hinweisen.

Unsere Kundencenter in Beverungen, Steinheim und Bad Driburg sind zu unseren gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Bitte beachten Sie hier, dass immer nur ein Kunde eintreten darf und die Abstandsregeln eingehalten werden. Weiterhin ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und das bereitstehende Desinfektionsmittel zu nutzen.
In unserem Kundencenter in Warburg stehen wir nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung, wobei natürlich ebenfalls die Hygienevorgaben eingehalten werden müssen.
Unser Kundencenter in Borgentreich bleibt bis auf weiteres geschlossen.

Die BeSte Stadtwerke weisen darauf hin, dass die Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW, insbesondere in Hinblick auf das Abstandsgebot, die Mund-Nase-Bedeckung und die Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum eingehalten werden müssen. Um Warteschlangen zu vermeiden, wird daher um Terminvereinbarung in allen Kundenzentren gebeten. Besuche ohne vorherigen Termin sollten auf sehr dringende Angelegenheiten beschränkt werden, weiterhin bevorzugt wird der Kontakt per Telefon (0 52 73/36 88-333) oder E-Mail (vertrieb@beste-stadtwerke.de) sowie über das BeSte-Online-Service-Portal.

Die Öffnungszeiten lauten:

Mo.-Fr.: 8 Uhr – 12:30 Uhr

Mo.-Do.: 14 Uhr – 16 Uhr

BeSte Stadtwerke bieten weiterhin sichere Energieversorgung

Aktuell erreichen die BeSte Stadtwerke vermehrt Informationen über Haustürgeschäfte, bei denen versucht wird, Kundinnen und Kunden mit Falschinformationen zu einem Wechsel des Energieversorgers zu bewegen. Konkret wird behauptet, die BeSte Stadtwerke GmbH sei insolvent und ein Wechsel unerlässlich.

Hierzu stellt Geschäftsführer Stefan Wagner-Schlee klar: „Die BeSte Stadtwerke GmbH hat ihre Kundinnen und Kunden in den vergangenen Jahren zuverlässig mit Strom und Gas versorgt und wird dies auch weiterhin tun. Die Aussage, dass die BeSte insolvent sei, ist falsch. Wie bereits berichtet, erwirbt EAM die BeSte Stadtwerke GmbH (BeSte) und wird die Zukunft der Gesellschaft auf eine solide und nachhaltige Basis stellen. Die Marke „BeSte“ bleibt als gut etablierter Name erhalten und für die Kunden bleibt das Unternehmen der bewährte Partner rund um das Thema Energie.“

Der lokale Energieversorger ruft daher zu Aufmerksamkeit und Vorsicht auf. Bei Unsicherheiten wird der Griff zum Telefon empfohlen, ein kurzer Anruf bei den BeSte Stadtwerken genügt um Sicherheit zu schaffen. Sollten Sie dennoch Daten weitergeben haben, gibt der Vertriebsleiter Dietmar Hillebrand folgende Tipps: „Sollte ein Vertrag zustande gekommen sein, haben Sie ein Widerrufsrecht, von dem Sie dringend Gebrauch machen sollten. Achten Sie darauf, ob Sie Post (ggf. auch per E-Mail) von einen Strom- oder Gasanbieter bekommen. Hilfreiche Tipps zu diesem Thema gibt es ebenfalls bei der Verbraucherzentrale und unerlaubte Telefonwerbung kann bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.“

 

Hilfreiche Informationen zum Thema Haustürgeschäfte und Telefonwerbung:

Die Verbraucherzentrale NRW hat außerdem einige Tipps zum Verhalten am Telefon und im Nachgang zusammengestellt: Informationen der Verbraucherzentrale NRW zur Abzocke am Telefon.

Sollten Sie Anrufe mit unerlaubter Telefonwerbung erhalten, können Sie diese bei der Bundesnetzagentur melden. Nutzen Sie hierfür das entsprechende Beschwerdeformblatt Telefonwerbung, indem Sie dieses ausfüllen und an die Bundesnetzagentur schicken.

Bei Rückfragen steht auch der Kundenservice der BeSte Stadtwerke gerne zur Verfügung.

BeSte Stadtwerke machen keine Haustürgeschäfte

Aktuell erreichen die BeSte Stadtwerke vermehrt Informationen über viele Fälle von Telefonwerbung im Vertriebsgebiet der BeSte Stadtwerke. Die Anrufenden melden sich als ‚BeSte Stadtwerke‘ am Telefon und verweisen auf Preissteigerungen um die Betroffenen zu Auskünften und Handlungen am Telefon zu drängen.

Die BeSte Stadtwerke GmbH, weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder Partner der BeSte handelt. „Es werden generell keine Aufträge für die Energielieferung an der Haustür oder am Telefon beworben oder verkauft. Ebenso arbeiten wir nicht mit einem anderen Energievertrieb zusammen“, erläutert Vertriebsleiter Dietmar Hillebrand und gibt folgende wichtige Hinweise: „Uns als Lieferant liegen alle vertragsrelevanten Daten der Kundinnen und Kunden vor. Die Zählernummer oder Ähnliches müssten wir daher nicht über diese Wege abfragen. Sollten wir unere Kundinnen und Kunden bezüglich Rückfragen zu ihren Verträgen an rufen wir immer aus dem Kreis Höxter, also mit einer lokalen Vorwahl an.“

Haustürgeschäfte. Mögliche Türöffner sind hierbei, dass angeblich die Strom- und Gasverträge geprüft werden müssten oder Informationen vom Strom- oder Gaszähler benötigt würden. Weiterhin geben sich die Personen als Mitarbeiter der ‚Stadtwerke‘ aus oder berufen sich auf eine angebliche Partnerschaft mit den hiesigen Stadtwerken. Im weiteren Gesprächsverlauf werden häufig weitere Daten (z.B. Zählerstände, Zählernummer oder persönliche Daten) abgefragt und zudem eine Unterschrift eingefordert. Durch dieses Vorgehen bei Haustürgeschäften werden in Wirklichkeit häufig langfristige Stromlieferungsverträge unterschrieben ohne sich dessen bewusst zu sein.

Der lokale Energieversorger ruft daher zu Aufmerksamkeit und Vorsicht auf. Bei Unsicherheiten wird der Griff zum Telefon empfohlen, ein kurzer Anruf bei den BeSte Stadtwerken genügt um Sicherheit zu schaffen.

Sollten Sie dennoch Daten weitergeben haben oder ein Dokument unterschrieben haben, gibt der Vertriebsleiter folgende Tipps: „Sollte ein Vertrag zustande gekommen sein, haben Sie ein Widerrufsrecht, von dem Sie dringend Gebrauch machen sollten. Achten Sie darauf, ob Sie Post (ggf. auch per E-Mail) von einen Strom- oder Gasanbieter bekommen.“

Die Verbraucherzentrale NRW hat außerdem einige Tipps zum Verhalten am Telefon und im Nachgang zusammengestellt: Informationen der Verbraucherzentrale NRW zur Abzocke am Telefon

Sollten Sie Anrufe mit unerlaubter Telefonwerbung erhalten, können Sie diese bei der Bundesnetzagentur melden. Nutzen Sie hierfür das entsprechende Beschwerdeformblatt Telefonwerbung indem Sie dieses ausfüllen und an die Bundesnetzagentur schicken.

Bei Rückfragen steht auch der Kundenservice der BeSte Stadtwerke gerne zur Verfügung.

Anpassung der Strom- und Gaspreise – Was können Sie tun?

Haben Sie Post von Ihrem Energieversorger erhalten, in der eine Änderung der Ihnen eine Anpassung der Preise zum angekündigt wird? Was können Sie nun tun?

Preise vergleichen – Was ist bei der Energieversorgung wichtig?
Eine Preisanpassung ist immer eine gute Gelegenheit Ihre Strom- und Gaspreise zu prüfen und zu vergleichen. Hierfür sollten Sie Ihren Strom- und/oder Gasverbrauch ermitteln und dann verschiedene Alternativen und Angebote vergleichen. Diese finden Sie im Internet direkt auf den Internetseiten der verschiedenen Anbieter oder in einschlägigen Verbrauchsportalen. Aber Vorsicht – vielfach arbeiten die Portale nur mit ausgesuchten Anbietern zusammen. Ein Blick auf die Anbieter in der Region kann sehr hilfreich sein. Kommen Sie gerne mit ihrer letzten Energierechnung in unseren Kundenservice oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein attraktives und unverbindliches Angebot.
Neben den Konditionen, sollten Sie vor dem Abschluss eines neuen Vertrages noch einige weitere Aspekte berücksichtigen. Wie sieht es zum Beispiel mit dem Service und der Erreichbarkeit vor Ort, Flexibilität bei der Abschlagsfestlegung oder auch dem Engagement in der Region aus? Auch diese Faktoren sollten Sie bei der Entscheidung zu einem neuen Anbieter berücksichtigen.

Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen
Wenn der Lieferant Ihnen eine Preisanpassung schickt, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu dem Datum zu, an dem die Preisanpassung wirksam wird. Stimmen Sie mit Ihrem neuen Lieferanten ab, wer die Kündigung des bestehenden Stromliefervertrages übernimmt. In unserem Kundenservice bieten wir Ihnen das Rundum-sorglos-Paket indem wir alle Formalitäten beim Wechsel für Sie übernehmen.

Informationen zur Jahresverbrauchsabrechnung 2019

In den kommenden Tagen erhalten Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung der BeSte Stadtwerke GmbH. Hier finden Sie wichtige Informationen rund um Ihrer Rechnung.

Erklärungen zu den Rechnungen:
In den folgenden Dokumenten sind die wesentlichen Bestandteile und Inhalte Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung erklärt.

Rechnungserklärung Strom JVA 2019

Rechnungserklärung Gas JVA 2018


Erweiterte Erreichbarkeit des Kundenservice:

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an den Kundenservice wenden. Da in den ersten Tagen nach dem Rechnungsversand erfahrungsgemäß sehr viele Kundinnen und Kunden anrufen, bitten wir schon jetzt um Verständnis für eine mögliche eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit.

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an vertrieb@beste-stadtwerke.de schreiben. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.


Grundversorgung:

Die Preise im Grundversorgungstarif (Strom) wurden zum 01.04.2019 angepasst. In diesem Zusammenhang hatten die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit ihre monatlich zu zahlenden Abschläge an die neuen Preise anzupassen. Hat keine Anpassung stattgefunden, kann dies zu Nachzahlungen bei der Jahresverbrauchsabrechnung 2019 führen.

 

Abschlagsänderung:
Sie möchten Ihren Abschlag ändern? Dies können Sie auch ganz einfach in unserem BeSte-Kunden-Portal oder über unser Online-Formular zur Abschlagsänderung erledigen.

 

Bankverbindung mitteilen:
Ihre Bankverbindung zur Auszahlung Ihres Guthabens können Sie uns über das BeSte-Kunden-Portal oder schriftlich per E-Mail an vertrieb@beste-stadtwerke.de mitteilen. Telefonisch können wir diese leider nicht annehmen.

Zählerablesung der Westfalen Weser Netz GmbH

Auch Ihr Netzbetreiber ermittelt einmal im Jahr den Zählerstand durch eine persönliche Ablesung Ihres Zählers. Bitte ermöglichen Sie den Ablesern, die sich als solche ausweisen können, den Zutritt zum Zähler.

Ab dem 10. Januar 2020 liest der Netzbetreiber Westfalen Weser Netz die aktuellen Stände der Zähler im Kreis Höxter ab. Die nebenberuflichen Ableser können sich durch einen Ausweis als Beauftragte von Westfalen Weser Netz ausweisen. Weitere Infromationen finden Sie auf der Internetseite der Westfalen Weser Netz GmbH.

Mitteilung der Zählerstände zum 31.12.2019

Zur Ermittlung der Zählerstände benötigen wir Ihre Hilfe. Unsere Kundinnen und Kunden erhalten nun Anschreiben, in dem wir Sie bitten, Ihren Zählerstand zum 31.12.2019 abzulesen und uns diesen bis zum 04.01.2020 mitzuteilen.

Wie können Sie den Zählerstand mitteilen?

Online
Nutzen Sie einfach den QR-Code auf dem Anschreiben und scannen Sie diesen mit Ihrer Smartphone-Kamera ab. Nun können Sie den Zählerstand direkt in das Formular eintragen. Ebenfalls können Sie den Zählerstand online in unserem Kundenportal mitteilen. Halten Sie hierfür bitte Ihre Kunden- und Zählernummer bereit (siehe Anschreiben).
Telefonisch
Alternativ können Sie Ihren Zählerstand telefonisch unter einer der folgenden Telefonnummern mitteilen: 05273 3688-336, 05233 9492-336 oder 05641 908-336. Hierfür halten Sie bitte Ihre Kundennummer und die letzten drei Zahlen Ihrer Zählernummer bereit (siehe Anschreiben).

 

Der Zählerstand wird für die Erstellung Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung benötigt, die Sie dann Mitte Januar erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei fehlender oder verspäteter Übermittlung Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln.

 

Stadtwerke Urgestein geht in den Ruhestand

Manfred Saage ist bei allen Steinheimern als Ansprechpartner für Strom, Gas und Wasser bekannt. Nach 47 Jahren wurde er nun in einer kleinen Feierstunde in den Ruhestand verabschiedet. Seine Tätigkeit bei den Stadtwerken begann er am 01.07.1972 mit seiner Ausbildung zum Industriekaufmann. Nach dem erfolgreichen Abschluss war er in verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel der Buchführung und der Abrechnung tätig. Zuletzt war Herr Saage Ansprechpartner für die Kunden im Vertrieb der BeSte Stadtwerke GmbH.

„Fast ein halbes Jahrhundert für ein Unternehmen tätig zu sein ist wirklich eine Seltenheit und sowohl die Kunden als auch die Kollegen werden das typische ‚Stadtwerke Saage‘ am Telefon und den persönlichen Kontakt im Kundenservice vermissen. Seinen herzlichen und direkten Kontakt mit unseren Kunden zeichnete ihn besonders aus. Er verkörperte immer die Stadtwerke in Steinheim und deren Wohl stand für ihn immer im Mittelpunkt.“ sind sich die Geschäftsführer und Mitarbeiter der BeSte Stadtwerkte GmbH und der Stadtwerke Steinheim GmbH sowie der Betriebsrat einig. Sie bedankten sich für seinen langjähren Einsatz für das Unternehmen und die gute Zusammenarbeit. Für seinen neuen Lebensabschnitt wünschten ihm alle Anwesenden alles Gute.

Falsche Inkassoschreiben im Namen der BeSte Stadtwerke GmbH

Es erreichen uns aktuell Mitteilungen von (ehemaligen) Kundinnen und Kunden, die uns über Schreiben eines Inkassobüros in unserem Namen informieren. Das Inkassobüro Aleksander & Co KG wurden nicht von der BeSte Stadtwerke GmbH beauftragt vermeintliche Forderungen einzutreiben. Das genannte Inkassobüro ist nicht im Justizportal des Bundes und der Länder registriert und somit nicht seriös.

Falls Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, überweisen Sie den geforderten Betrag nicht an das Unternehmen.

Tipps zum Umgang mit Inkasso-Schreiben finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Sollten Sie unsicher sein oder Fragen haben, können Sie sich natürlich gerne an unseren Kundenservice wenden.

Anpassung der Stromtarife für die Grund- und Ersatzversorgung zum 01.01.2020

Die BeSte Stadtwerke GmbH führt nach §§ 5, 5a der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) zum 01.01.2020 eine Preisanpassung bei den Grund- und Ersatzversorgungstarifen für die Sparte Strom durch. Grund für die Preisanpassung sind insbesondere die stark gestiegenen Kosten im Energieeinkauf sowie ein deutlicher Anstieg bei den Netzentgelten und den Abgaben (z.B. die EEG-Umlage).

Detaillierte Informationen zu den Preisen in den jeweiligen Netzgebieten, den darin enthaltenen Preisbestandteilen und dem Energiemix finden Sie auf der Internetseite der BeSte Stadtwerke im Bereich Strom und im Download-Bereich Strom.

Alle betroffenen Kundinnen und Kunden werden brieflich über die Preisänderung informiert.

Informationen zu unseren Produkten und Preisen finden Sie im Bereich Stromprodukte oder erhalten Sie von unserem Kundenservice. Bei einem Wechsel in unsere Verträge mit Preisgarantie sparen Sie garantiert. Fordern Sie ihr Angebot persönlich, telefonisch oder online an.