In den letzten Tagen haben Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung von den BeSte Stadtwerken erhalten, in der wir Ihnen den Stromverbrauch für das Jahr 2021 in Rechnung stellen.
Uns erreichen zurzeit viele Fragen zur Zusammensetzung und Entwicklung der Preise, daher finden Sie hier einige Informationen.
Die BeSte Stadtwerke setzen auf faire und transparente Tarife, so dass Ihr Strompreis immer die aktuellen Preisbestandteile enthält. Der garantierte Energiepreis wird von den BeSte Stadtwerken festgelegt. Alle weiteren Faktoren, wie die durch den Netzbetreiber festgelegten Netzentgelte oder die staatlichen Steuern und Abgaben, werden 1:1 in der aktuellen Höhe weitergegeben und variieren jährlich (siehe unten).
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Preisbestandteilen zusammen, so wird als erstes zwischen dem Arbeitspreis, der für den Verbrauch berechnet wird, und einer jährlichen Gebühr, dem Grundpreis, unterschieden. Diese beiden Bestandteile bestehen wiederum aus verschiedenen Komponenten. In unserem Preisblatt zu Ihrem Vertrag oder Ihrer letzten Stromrechnung sind diese ebenfalls aufgeführt.
Garantierter Energiepreis
Im Energiepreis sind die Kosten für die Energiebeschaffung und den Vertrieb enthalten. Er wird über die gesamte Erstlaufzeit des Vertrages garantiert.
Steuern & Abgaben
Seitens des Gesetzgebers werden verschiedene Steuern und Abgaben festgelegt und erhoben. Diese werden 1:1 weiterberechnet und jährlich zum 1. Januar des Jahres neu festgesetzt.
Im Arbeitspreis sind folgende Steuern und Abgaben enthalten, Angaben in ct/kWh
Steuer / Abgabe |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Stromsteuer |
2,05 |
2,05 |
2,05 |
2,05 |
Konzessionsabgabe
Gemeinden bis 25000 Einwohner
Gemeinden bis 100000 Einwohner |
1,32
1,59 |
1,32
1,59 |
1,32
1,59 |
1,32
1,59 |
EEG Umlage |
6,41 |
6,76 |
6,50 |
3,723 |
KWKG Umlage |
0,280 |
0,226 |
0,254 |
0,378 |
§ 19 StromNEV-Umlage |
0,305 |
0,358 |
0,432 |
0,437 |
Offshore-Netzumlage |
0,416 |
0,416 |
0,395 |
0,419 |
Umlage für abschaltbare Lasten |
0,005 |
0,007 |
0,009 |
0,003 |
Weitere Informationen zu den einzelnen Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Netzentgelte
Die Netzentgelte werden für die Nutzung der Netze zur Belieferung der Kundinnen und Kunden an den Netzbetreiber gezahlt. Jeder Netzbetreiber erhebt ein individuelles Entgelt, so dass sich unsere Tarife an dieser Stelle unterscheiden. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt jährlich zum 1. Januar.
Informationen zu den Netzentgelten finden Sie auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers, den Sie Ihrer Jahresrechnung entnehmen können.
www.stadtwerke-warburg.de
www.eam-netz.de
www.ww-netz.de
Messstellenbetrieb
Für den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung der Zähler werden vom Messstellenbetreiber die hierfür anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Dieses Entgelt wird in der jeweils geltenden Höhe weiterberechnet. Die Anpassung der Entgelte für den Messstellenbetrieb erfolgt in der Regel jährlich zum 1. Januar. Der Kunde kann seinen Messstellenbetreiber frei wählen.