Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und Senkung der Mehrwertsteuer
Durch den Krieg in der Ukraine sind die Beschaffungspreise für Gas an den Energiemärkten in den vergangenen Monaten drastisch gestiegen. Die Bundesregierung hat daraufhin unter Einbindung der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Gasbeschaffungsumlage als neue verbrauchsabhängige Umlage für Erdgas mit Wirkung zum
1. Oktober 2022 eingeführt. Damit sollten die drastisch gestiegenen Kosten für die Ersatzbeschaffung von Erdgas als Folge der weggefallenen russischen Lieferungen kompensiert und die wirtschaftlichen Belastungen für die Gasimporteure verringert werden. Aufgrund der massiven Mehrkosten war auch die BeSte Stadtwerke GmbH leider gezwungen, die Preise für Erdgas anzupassen.
Am 3. Oktober hat die Bundesregierung die Gasbeschaffungsumlage wieder aufgehoben. Zudem wurde die Umsatzsteuer für Gaslieferungen an Endkunden von 19 % auf 7 % für den Zeitraum bis zum 31. März 2024 gesenkt.
Aufgrund der Veränderungen hat die BeSte Stadtwerke GmbH ihre Preise für die Erdgas-Grundversorgung rückwirkend zum 1. Oktober 2022 um die Höhe der Gasbeschaffungsumlage reduziert. Ebenso wird seit diesem Zeitpunkt nur noch der gesenkte Umsatzsteuersatz berechnet.
Die neuen Preise finden Sie hier:
Preisblatt Grundversorgung Erdgas rückwirkend zum 01.10.2022