Information zum aktuell erhaltenen Schreiben zur Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)

Der Gesetzgeber hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Gasversorgung zu gewährleisten. Die oben genannte Verordnung gilt zunächst für den Zeitraum vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren, um eine mögliche Gasmangelsituation zu verhindern oder abzumildern.

Auf Basis dieser Verordnung ist die BeSte Stadtwerke GmbH als Ihr Gaslieferant dazu verpflichtet, Sie über Ihren Energieverbrauch und Ihre Kosten in der letzten Abrechnungsperiode, über die Kosten auf Basis des am 1. September 2022 geltenden Grundversorgungstarifs sowie über das rechnerische Einsparpotential in Kilowattstunden und Euro zu informieren. Dabei soll zugrunde gelegt werden, dass bei einer Senkung der Raumtemperatur um ein Grad Celsius sechs Prozent der benötigten Energie eingespart werden kann.

Die aufgestellten Preisvergleiche haben nichts mit Ihren tatsächlichen Preisen zu tun. Sie werden weiterhin zu den mit uns abgeschlossenen Preisen und Bedingungen entsprechend Ihrer gewählten Laufzeit beliefert.

In dem Schreiben müssen tatsächliche Verbräuche und Kosten aus der letzten Abrechnungsperiode mit dem aktuellen Grundversorgungstarif des an Ihrem Wohnort zuständigen Grundversorgers verglichen werden. Zusätzlich müssen die Auswirkungen auf den Verbrauch und die Kosten bei einer Senkung der Raumtemperatur um ein Grad Celsius dargestellt werden, wieder im Vergleich mit dem Grundversorgungstarif des an Ihrem Wohnort zuständigen Grundversorgers.

Ziel des Gesetzgebers ist es, in der aktuellen Situation den Kunden zum Energie sparen zu animieren, was dann auch unmittelbar Einfluss auf die Kosten hat. Solche Schreiben erhalten gerade alle Kunden in Deutschland, die Erdgas zum Heizen verwenden.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice.
Kundenservice – BeSte Stadtwerke GmbH (beste-stadtwerke.de)