BeSte Stadtwerke müssen Erdgaspreis in der Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden anpassen

In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise an den Börsen stark gestiegen. Die Kosten für den Energieeinkauf haben sich seitdem vervielfacht, daher mussten bereits zum 01.08.2022 die Preise angepasst werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Alarmstufe/Notfallstufe gemäß des Notfallplans Gas ausgerufen. Der Gesetzgeber hat daher verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Gasversorgung zu gewährleisten.

Die aktuelle Gasmangellage hat immense Auswirkungen auf die Kosten bei der Beschaffung von Erdgas. Erdgasmengen, welche noch zu günstigen Preisen bestellt wurden, werden aufgrund der Lieferbeschränkungen Russlands nicht mehr nach Deutschland geliefert und müssen durch sehr teure Ersatzbeschaffungen substituiert werden. Um die gestiegenen Kosten der Erdgasbeschaffung praktikabel und gerecht auf alle Kundengruppen zu verteilen, hat der Gesetzgeber im § 26 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) die Möglichkeit geschaffen, über eine Rechtsverordnung eine sogenannte saldierte Preisanpassung durchführen zu können.

In den neu geschaffenen §§ 35a ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist zusätzlich vorgesehen, dass der Marktgebietsverantwortliche verschiedene Maßnahmen (z.B. Befüllung der Erdgasspeicher) nach Zustimmung und im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden ergreift, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die dem Marktgebietsverantwortlichen dabei entstehenden Kosten werden gemäß § 35e EnWG über die sog. Gasspeicherumlage refinanziert. Einzelheiten zu dieser Umlage und ihrer Berechnung können dem Genehmigungsbescheid der Bundesnetzagentur vom 29.07.2022 (BK7-22-052) entnommen werden.

Die jeweilige Höhe der Umlagen wird von der Trading Hub Europe GmbH (THE) auf ihrer Internetseite unter www.tradinghub.eu veröffentlicht.

Beide hoheitlich auferlegten neuen Belastungen, treten ab dem 01.10.2022 in der tabellarisch aufgeführten Höhe in Kraft. Zusätzlich wurde die sogenannte Bilanzierungsumlage nach GaBi Gas 2.0 zum 01.10.2022 von 0,000 ct/kWh auf den unten aufgeführten Wert erhöht.

Auch wir sind von den Kostensteigerungen im gleichen Umfang betroffen, weshalb es uns nicht möglich ist, unsere Erdgaspreise stabil zu halten. Da wir keine Kosteneinsparungen in anderen Bereichen der Gasversorgung verzeichnen können, müssen wir die Erdgaspreise in Höhe dieser Kostensteigerung anpassen. Damit folgen wir der allgemeinen Entwicklung der Preise in Deutschland – in den vergangenen Monaten haben bereits zahlreiche Gasanbieter vor uns ihre Preise erhöht.

Die Preisanpassung wird auf Grundlage der §§ 5, 5a der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vorgenommen.

Geänderte Preisbestandteile (netto)bis 30.09.2022ab 01.10.2022
ct/kWhct/kWh
§ 26 EnSiG Gasbeschaffungsumlage2,419
§ 35 e EnWG Speicherumlage0,059
GaBi Gas 2.0 Bilanzierungsumlage0,0000,570
Summe0,0003,048

Detaillierte Informationen zu den Preisen und den darin enthaltenen Preisbestandteilen finden Sie im Preisblatt:

Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden Erdgas 01.10.2022