Entlastung für Stromkunden
Zum 1. Juli 2022 können sich die Stromkunden auf eine Entlastung freuen. Denn die EEG-Umlage wird schon ein halbes Jahr eher als im Koalitionsvertrag geplant von 3,72 ct/kWh netto (4,43 ct/kWh brutto) auf 0 ct/kWh gesenkt, um die Bürgerinnen und Bürger von schnell steigenden Energiekosten zu entlasten.
„Wie vom Gesetzgeber vorgegeben, wird die Entlastung 1:1 an unsere Kundinnen und Kunden weitergegeben“, teilt Julia Franzmann, Pressesprecherin der BeSte Stadtwerke GmbH, mit. Eine schriftliche Benachrichtigung, wie es bei anderen Preisanpassungen notwendig ist, erfolgt nicht. Was bedeutet dies für die Haushalte? Für einen Vierpersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden ergibt sich eine Einsparung von 75,00 € (brutto) vom 1. Juli bis zum Jahresende.
Wie die Senkung der EEG-Umlage umgesetzt wird, erklärt Dietmar Hillebrand, Vertriebsleiter bei den BeSte Stadtwerken: „Die Entlastung wird für die Kundinnen und Kunden auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung ersichtlich. Dort werden die Zeiträume bis zum 30.06.2022 und ab dem 01.07.2022 separat aufgeführt. Eine Mitteilung des Zählerstandes ist nicht notwendig, kann aber freiwillig über unser OnlinePortal erfolgen. Die monatlichen Abschläge werden nicht angepasst.“ Für weitergehende Fragen steht der Kundenservice der BeSte Stadtwerke GmbH natürlich gerne zur Verfügung.