Bekanntmachung Preisanpassung Grundversorgung Gas zum 01.01.2021
Die BeSte Stadtwerke GmbH führt nach § 5 der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) zum 01.01.2021 eine Preisanpassung bei den Grund- und Ersatzversorgungstarifen für die Sparte Erdgas durch. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden werden brieflich über die Preisänderung informiert.
Der Tarif konnte über einen sehr langen Zeitraum konstant gehalten werden. Vor dem Hintergrund internationaler Klimaschutzverpflichtungen (Pariser Klimaschutzabkommen vom 12.12.2015) und daraus abgeleiteter nationaler sowie europäischer Klimaziele hat die Bundesregierung am 09.10.2019 das sogenannte Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, das seitdem Schritt für Schritt mit Gesetzen und Förderprogrammen umgesetzt wird. Ein zentraler Bestandteil dieses Programms ist die Einführung eines Preises für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids (CO2) ab dem Jahr 2021.
Unternehmen, die Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas, wie die BeSte Stadtwerke GmbH, in Verkehr bringen, werden gesetzlich verpflichtet, für den CO2-Anteil ihrer Brennstoffmengen Emissionszertifikate zu erwerben. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Auflagen muss in der Kalkulation der Erdgaspreise der neue Preisbestandteil („CO2-Preis“) berücksichtigt werden. Diese neue Mehrbelastung beträgt voraussichtlich 0,455 ct/kWh (netto) für Erdgas. Zusätzlich haben sich die Kosten und die Struktur der Netzentgelte geändert und können nicht durch die aktuell etwas günstigeren Beschaffungskosten ausgeglichen werden.
Detaillierte Informationen zu den Preisen und den darin enthaltenen Preisbestandteilen finden Sie im Preisblatt Grundversorgung Erdgas Stand 01.01.2021.
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