Wichtige Information für PV-Anlagen Betreiber
Bei Betreibern einer Photovoltaikanlage, die ihren Strom vollständig in das öffentliche Stromnetz einspeisen, kann ein sogenannter Zweirichtungszähler eingebaut sein, der neben der erzeugten Energiemenge auch einen möglichen Strombezug erfasst. Bisher galt für den Strombezug eine Sonderregelung zwischen dem Netzbetrieb der BeSte Stadtwerke GmbH und uns als Grundversorger: Für den Strombezug wurden nur Kosten berechnet, wenn ein nennenswerter Strombezug stattfindet.
Leider können wir diese Regelung ab dem 01.04.2019 nicht mehr fortführen, da die BeSte Stadtwerke GmbH zum 01.01.2019 den Netzbetrieb aufgegeben hat. Mit den neuen Netzbetreibern gibt es keine Sonderregelungen, so dass nun sämtliche Kostenbestandteile für die Netznutzung in Rechnung gestellt werden. Photovoltaikanlagenbetreibern wird daher ab dem 01.04.2019, auch bei einem sehr geringem oder gar keinem Stromverbrauch, eine Abrechnung erstellt, die zunächst entsprechend der Grundversorgung erfolgt.
Wenn Sie hiervon betroffen sind, erhalten Sie in kürze weitere Informationen per Post.
Gerne bieten wir Ihnen einen Sondertarif mit einem günstigeren Grundpreis an. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich und auch bei allen anderen Fragen rund um Ihre Energieversorgung mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.